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Quotennießbrauch an einem Gesellschaftsanteil einer Vermietungs-Personengesellschaft
Ein Quotennießbrauch, der an einem Anteil an einer Vermietungs-Personengesellschaft bestellt wird, führt nur dann zu einer anteiligen Zurechnung der Vermietungseinkünfte beim Quotennießbraucher, wenn er nach dem Nießbrauchsvertrag sicherstellen kann, dass der Gesellschafter die maßgeblichen Entscheidungen nicht allein bzw. nicht gegen den Willen des Quotennießbrauchers treffen kann.
Hintergrund: Durch einen Nießbrauch können die Erträge eines Gegenstands auf einen Dritten übertragen werden, der sie dann grundsätzlich versteuern muss. Bei einem Quotennießbrauch wird der Dritte nur anteilig an den Erträgen beteiligt.
Sachverhalt: Der Kläger war mit 1/6 an einer vermietenden Personengesellschaft, der ABC-GbR, beteiligt. Die ABC-GbR erzielte Vermietungseinkünfte. Am