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Ausweis der Abschöpfung von Zufallsgewinnen (Überschusserlösen) im Abschluss eines Stromerzeugungsanlagenbetreibers
Im Beitrag wird die Frage des Ausweises der Abschöpfungsbeträge im Abschluss eines Betreibers einer Stromerzeugungsanlage nach HGB näher beleuchtet und beantwortet.
Vorbemerkungen
Als Teil der Maßnahmen zur Gegenfinanzierung der staatlichen Ausgaben für die ab dem geltende sog. Strompreisbremse nach dem StromPBG, bei der Letztverbraucher
mit einem Jahresverbrauch bis 30.000 kWh für ein Kontingent von bis zu 80 % des prognostizierten Verbrauchs im Jahr 2023 einen Strompreis von höchstens 40 Cent/kWh inkl. Netzentgelte, Messstellenentgelte und staatlich veranlassten Preisbestandteilen einschließlich der Umsatzsteuer und solche
mit einem Jahresverbrauch über 30.000 kWh für ein Kontingent von bis zu 70 % ihres Verbrauches des Jahres 2021 einen Strompreis von höchstens 13 Cent/kWh zzgl. Netzentgelte, Messstellenentgelte sowie staatlich veranlassten Preisbestandteilen und der Umsatzsteuer
zahlen, werden von Betreibern von Stromerzeugungsanlagen über 1 MW elektrisch seit dem sog. Überschusserlöse („Zufallsgewinne“) i. H. von 90 % dieser Erlöse abgeschöpft. Dabei ist zu beachten, dass die Überschusserlöse auf ...