Bekanntgabe eines Steuerbescheids mittels Ersatzzustellung bei vorübergehender Abwesenheit von der Wohnung
Leitsatz
Hat der Steuerpflichtige wegen vorübergehender Abwesenheit von seiner Wohnung einen Nachsendungsantrag bei der Deutschen Bundespost gestellt, der sich nicht auf Postzustellungsaufträge bezieht, so genügt es für eine wirksame Ersatzzustellung eines Steuerbescheids gemäß § 122 Abs. 5 AO 1977, § 3 Abs. 3 VwZG, § 182 1. Alternative ZPO, daß die schriftliche Mitteilung in den Hausbriefkasten der Wohnung eingeworfen und der Steuerbescheid bei der zuständigen Postanstalt niedergelegt wird.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1988 II Seite 392 VAAAA-92542
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