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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 4 K 879/21 AO/

Gesetze: DSGVO Art. 4 Nr. 1; DSGVO Art. 4 Nr. 2; DSGVO Art. 15 Abs. 1; DSGVO Art. 15 Abs. DSGVO 15 Abs. DSGVO 23 Abs. 1 Buchst. i; AO § 30 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a; AO § 32b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; AO § 32c Abs. 1 Nr. 1

Auskunftsanspruch aus Art. 15 Abs. 1 DSGVO: Akteneinsicht zu anonymer Anzeige – Schutz des Geheimhaltungsinteresses des Anzeigeerstatters; Interessenabwägung

Leitsatz

  1. Bei einer der Finanzbehörde vorliegenden anonymen Anzeige gegen einen Steuerpflichtigen handelt es sich um ein personenbezogenes Datum im Sinne des Art. 4 Nr. 1 DSGVO.

  2. Der Gewährung einer Akteneinsicht auf der Rechtsgrundlage des Art. 15 Abs. 1 DSGVO durch die Überlassung einer Kopie der anonymen Anzeige an den Steuerpflichtigen kommt nur in Betracht, wenn im Rahmen der vorzunehmenden Interessenabwägung sein Auskunftsinteresse das durch das Steuergeheimnis geschützte Geheimhaltungsinteresse des Anzeigeerstatters überwiegt.

Fundstelle(n):
BB 2023 S. 278 Nr. 6
XAAAJ-34384

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Finanzgericht Düsseldorf , Urteil v. 10.08.2022 - 4 K 879/21 AO/

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