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Das herrschende Unternehmen i. S. des § 6a GrEStG – Zweifelsfragen bei mehrstufigen Beteiligungsketten
BFH zur Auslegung der streitbefangenen Steuervergünstigung
[i]BFH, Urteil v. 28.9.2022 - II R 13/20, NWB EAAAJ-27780 Seit der Einführung des § 6a GrEStG durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz v. hat die Finanzverwaltung in ihren gleich lautenden Ländererlassen stets eine sehr restriktive Auslegung der Norm vertreten. Dies gilt nicht zuletzt auch für das Tatbestandsmerkmal des „herrschenden Unternehmens“. Die Literatur hingegen hat sich unter Berufung auf den Wortlaut sowie den Sinn und Zweck der Regelung fast einhellig für eine weite Auslegung dieses Tatbestandsmerkmals ausgesprochen. Nun hat der ( NWB EAAAJ-27780) in einem Fall einer mehrstufigen Beteiligungskette die Vorgehensweise bei der Bestimmung des herrschenden Unternehmens unter Anwendung der Auslegungsmethodik konkretisiert. Der BFH bestätigt darin im Wesentlichen die Auffassung des GE, NWB UAAAH-56498) als Vorinstanz und nutzt zudem die Gelegenheit, um hinsichtlich § 6a Satz 3 GrEStG sein grundlegendes Verständnis der Norm und deren Systematik darzulegen.
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I. Meinungsstreit zwischen Rechtsprechung und Finanzverwaltung
[i]Rechtsunsicherheiten erschweren die Anwendung des § 6a GrEStGIm Rahmen von Umstrukturierungen unter Beteiligung von grundb...