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Kapitaleinnahmen bei Erfüllung einer Forderung durch Aufrechnung
Eine Forderung, die unter dem Nennwert erworben worden ist, kann auch dadurch erfüllt werden, dass der Schuldner mit einer gleich hohen Forderung, die er gegen den Steuerpflichtigen hat, gegenüber dem Steuerpflichtigen aufrechnet. Dies führt beim Steuerpflichtigen zu Einkünften aus Kapitalvermögen, soweit der Aufrechnungsbetrag höher ist als der für die Forderung gezahlte Kaufpreis. Diese Einkünfte unterliegen nach der bisherigen Rechtslage dem individuellen Steuertarif des Steuerpflichtigen, wenn es sich um eine Forderung gegen eine GmbH handelte, an der der Steuerpflichtige mit mindestens 10 % beteiligt ist.
Hintergrund: Zu den Kapitaleinkünften gehört u.a. auch der Gewinn aus dem Verkauf einer Forderung. Grundsätzlich unterliegen Kapitaleinkünfte der Abgeltungsteuer ...