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Kurzfassung zum Beitrag von Bolik/Zawodsky/Zischka, StuB 5/2023 S. 198

Der Richtlinienvorschlag zur DAC8: Die Europäische Kommission schlägt Mindestsanktionen vor

Dr. Andreas S. Bolik, Dr. Florian S. Zawodsky und Rico Zischka

Die Ausweitung der steuerlichen Transparenz schreitet stetig voran. Seit über einem Jahrzehnt erweitert die Europäische Union die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung. Die jüngsten Pläne der Kommission der Europäischen Union reichen bereits in das Jahr 2028.

Vorbemerkungen

Aktuell steht die siebte Überarbeitung der Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung (englisch: Directive on Administrative Cooperation, im Folgenden kurz: DAC) auf der Agenda der EU-Kommission. Auch diese Überarbeitung wird die Fachwelt und die Betroffenen in absehbarer Zukunft beschäftigen. In gewisser Weise kommt der Richtlinienvorschlag zur Kommission zur DAC8 zeitlich passend. Der deutsche Gesetzgeber hat fristgemäß zum Ende des Jahres 2022 die Regelungen der DAC7 in nationales Recht umgesetzt. Ein Jahr zuvor, im Dezember 2021, hatte der Rat der Europäischen Union durch seine Billigung des Berichts des Rates Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN) der Kommission indirekt den Auftrag erteilt, einen Gesetzgebungsvorschlag für eine DAC8 zu erarbeiten.

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