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Anschaffungskostenprinzip bei der Kapitalherabsetzung einer Fremdwährungs-Tochter
I. Sachverhalt
Die U AG ist Alleingesellschafterin der L Ltd. Bei der Gründung der L vor zwei Jahren hat die U eine Kapitaleinlage von 10 Mio. € erbracht, davon 2 Mio. € als gezeichnetes Kapital und 8 Mio. € als Agio bzw. Zuführung zur Kapitalrücklage. Die L ist im Ausland ansässig, operiert und bilanziert in der dortigen Fremdwährung FW. Zum Gründungszeitpunkt beträgt der Devisenkurs genau 1,00.
Die Geschäfte der Ltd. und deren operative Cashflows entwickeln sich erfreulich. Die Gründungsmittel werden nicht in vollem Umfang gebraucht. Zum werden daher im Wege einer Kapitalherabsetzung der L 5 Mio. FW an U ausgezahlt. Zwischen Gründung der L und der Kapitalherabsetzung hat die Fremdwährung FW gegenüber dem Euro allerdings 10 % an Wert verloren. In Euro beträgt der an U ausgekehrte Betrag daher nur 0,9 • 5 = 4,5 Mio. €.
II. Fragestellungen
Wie ist die Kapitalherabsetzung im Jahresabschluss der U zu behandeln?
Welche Behandlung erfährt dabei insbesondere der Währungseffekt von 0,5 Mio. €?