Gesetze: AO 1977 i. d. F. des StBereinG 1986 § 180 Abs. 2
Die VO zu § 180 Abs. 2 AO ist auch für Feststellungszeiträume vor ihrem Inkrafttreten anzuwenden
Leitsatz
1. Die Neufassung des § 180 Abs. 2 AO 1977 durch das StBereinG 1986 in Verbindung mit der dazu ergangenen Verordnung vom ist in anhängigen gerichtlichen Verfahren auch für solche Feststellungszeiträume anzuwenden, die vor dem Inkrafttreten der Neuregelung liegen.
2. Treuhandunternehmen sind nach der gesetzlichen Neuregelung verpflichtet, Feststellungserklärungen für die von ihnen betreuten Ersterwerbergemeinschaften für diese Feststellungszeiträume abzugeben.
Tatbestand
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Fundstelle(n): BStBl 1988 II Seite 319 XAAAA-92524