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Unterlassungsanspruch | Umgang mit nicht mehr aktueller Veröffentlichung auf einer Kanzlei-Website
Berichtet ein Rechtsanwalt über einen erstrittenen gerichtlichen Erfolg auf seiner Website und wird diese Entscheidung später rechtskräftig aufgehoben, muss er diesen Bericht nicht nachträglich löschen.
Wahre Tatsachenbehauptungen – wie hier der Erlass der einstweiligen Verfügung gegen eine deutschlandweit tätige Wirtschaftsauskunftei in Wiesbaden – seien grds. hinzunehmen, so das Gericht. Dies gelte auch, wenn sie für den Betroffenen nachteilig seien. Der Leser erkenne hier, dass der Beitrag nicht einen nach dessen Veröffentlichung aktualisierten Stand wiedergebe. Dem Anwalt sei grds. ein anerkennenswertes Interesse zuzusprechen, gegenwärtige und potenzielle Kunden darüber zu informieren, dass ein Gericht zunächst zugunsten seines Mandanten entschieden habe. Ausreichend und verh...