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Online-Nachricht - Mittwoch, 01.03.2023

Betriebsausgabenabzug bei der Gewerbesteuer

Bei der Gewerbesteuer mindern Betriebsausgaben den Gewerbeertrag erst ab dem Zeitpunkt der Betriebseröffnung. Zuvor entstandenen Betriebsausgaben sind gewerbesteuerlich unbeachtlich. Dies gilt auch dann, wenn der Betrieb von einem anderen Unternehmer übernommen worden ist.

Hintergrund: Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, der im Inland betrieben wird. Zu den Voraussetzungen eines Gewerbebetriebs gehört u.a. die Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr.

Sachverhalt: Der Kläger pachtete ab dem einen Imbissbetrieb von der bisherigen Betreiberin. Im Dezember 2017 renovierte er die Räume. Den Imbiss eröffnete er nach Abschluss der Renovierung im Januar 2018. Seinen Gewinn ermittelte er durch Einnahmen-Überschussrechnung. In seiner ...