Abgrenzung privater Vermögensverwaltung vom gewerblichen Grundstückshandel; keine Berücksichtigung von Grundstücksverkäufen nach mündlicher Verhandlung vor dem FG im Revisionsverfahren
Leitsatz
1. Die Errichtung und der Verkauf von drei Wohneinheiten an verschiedene Erwerber überschreitet noch nicht die Grenze von privater Vermögensverwaltung zu gewerblichem Grundstückshandel (Anschluß an , BFHE 148, 480, BStBl II 1988, 244).
2. Weitere Grundstücksverkäufe nach der dem Urteil des FG zugrunde liegenden mündlichen Verhandlung stellen nachträglich eingetretene neue Tatsachen dar, die im Revisionsverfahren bei der Beurteilung gewerblichen Grundstückshandels in aller Regel nicht zu berücksichtigen sind.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1988 II Seite 277 IAAAA-92516
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