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Lockerung der Anforderungen an den Nachweis einer Zahlungsunfähigkeit
BGH lässt Liquiditätsstatus als Prüfverfahren zu – eine kritische Auseinandersetzung
Der entschieden, dass der Insolvenzgrund der Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO) nicht nur im Wege einer Liquiditätsbilanz oder eines Finanzplans ermittelt werden kann, sondern auch durch mehrere tagesgenaue Liquiditätsstatus in aussagekräftiger Anzahl (sog. Vier-Stichtags-Liquiditätsbetrachtung). Dies hat zu erheblichen Diskussionen darüber geführt, wie nun die Prüfung der Zahlungsunfähigkeit durchzuführen ist
I. Künftige Rolle der Vier-Stichtags-Liquiditätsbetrachtung
Die Vier-Stichtags-Liquiditätsbetrachtung stellt keine vollwertige Berechnungsmethodik zur Feststellung einer Zahlungsunfähigkeit dar, sondern lediglich eine vereinfachte Methode zu ihrer retrospektiven Darlegung. Zur prospektiven Liquiditätsmessung kann sie nicht herangezogen werden.
Wird mit ihr eine Zahlungsunfähigkeit dargelegt, begründet dies die bloße Vermutung ihres Vorliegens. Diese kann mit einer Liquiditätsbilanz widerlegt werden.
II. Künftige Rolle von Liquiditätsbilanz und Finanzplan
Die Liquiditätsbilanz bleibt weiterhin die maßgebliche Berechnungsmethodik für die Feststellung einer Zahlungsunfähigkeit. Demnach ist ...