Einheitliches Beschäftigungsverhältnis bei Beschäftigung in zwei Betrieben derselben unternehmerisch tätigen natürlichen Person
Leitsatz
1. Die Voraussetzungen für die Annahme einer geringfügigen Beschäftigung im Sinne von § 40a Abs. 2 EStG beurteilen sich ausschließlich
nach sozialversicherungsrechtlichen Maßstäben.
2. Es ist nicht möglich, bei demselben Arbeitgeber neben einer nicht geringfügigen versicherungspflichtigen Beschäftigung
auch eine (mangels Zusammenrechnung) versicherungsfreie geringfügige Beschäftigung zu verrichten. Vielmehr muss eine Zusammenrechnung
der Lohnzahlungen vorgenommen werden, wenn diese von demselben Arbeitgeber stammen, selbst wenn die Arbeitsverhältnisse unterschiedlich
ausgestaltet sind.
Fundstelle(n): DStR-Aktuell 2023 S. 8 Nr. 40 DStRE 2023 S. 1366 Nr. 22 LAAAJ-34002
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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 28.12.2022 - 6 K 6129/20
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