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NWB Nr. 8 vom Seite 558

Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie: Aufgeschoben, nicht aufgehoben

Inkrafttreten geplanter Gesetzesänderungen erst nach Fristende am 31.1.2023 möglich

Prof. Dr. Stephan Arens

Bereits am wurde die europäische Mobilitätsrichtlinie ([EU] 2019/2121) , die Vorgaben für grenzüberschreitende Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen macht, verabschiedet. Die Richtlinie (geläufiger: Umwandlungsrichtlinie) bestimmt eine Frist zu ihrer Umsetzung ins nationale Recht bis zum . Allerdings konnte das entsprechende deutsche Gesetz dann noch nicht in Kraft treten, nachdem der Bundestag zwar am über den Entwurf der Bundesregierung (v. , BT-Drucks. 20/3822) debattiert, aber nicht abgestimmt hat. Grund hierfür war die fehlende Zustimmung des Bundesrats zur Fristverkürzungsbitte des Bundestags. Stattdessen wurde der Gesetzentwurf an die beteiligten Ausschüsse zurückverwiesen. Am hat der Bundestag den Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses angenommen und dabei die Stellungnahme des Bundesrats berücksichtigt. Da Änderungen anderer Gesetze aufgenommen worden sind, ist es zu einer Titeländerung gekommen. Das Gesetz, dem der Bundesrat (vgl. BT-Drucks. 20/5237) am zugestimmt hat, heißt nun „Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie und zur Änderun...

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