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Online-Nachricht - Donnerstag, 16.02.2023

Einkommensteuer | Besteuerung eines teilweise aus privaten Mitteln finanzierten Promotionsstipendiums (BFH)

Leistungen aus einem Stipendium, die keiner gegenüber den sonstigen Einkünften i.S. von § 22 EStG vorrangigen Einkunftsart zuzuordnen sind, sind als wiederkehrende Bezüge gemäß § 22 Nr. 1 Satz 1 Halbsatz 1 bzw. Satz 3 Buchst. b EStG steuerbar, wenn der Stipendiat für die Gewährung der Leistungen eine wie auch immer geartete wirtschaftliche Gegenleistung zu erbringen hat (Anschluss an Senatsurteil v. - X R 6/19, BStBl II 2021, 557, Rz 28 ff., 36: ; veröffentlicht am ).

Sachverhalt: Die Beteiligten streiten um die steuerliche Behandlung des Anteils eines aus privaten Mitteln finanzierten Promotionsstipendiums als steuerbare wiederkehrende Bezüge: Die Klägerin promovierte an einer Universität im Freistaat Sachsen. Zwecks Förderung akademischer Nachwuchskräfte wurde die Klägerin währ...

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