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Umsatzsteuer | EuGH muss über Umsatzsteuer bei Einzweck-Gutscheinen entscheiden
Der BFH hat ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur umsatzsteuerlichen Behandlung digitaler Guthabenkarten gerichtet. Der EuGH soll die Frage klären, ob bei der Übertragung einer Guthabenkarte an einen anderen Unternehmer der Ort der Leistung feststehen muss, um einen Einzweck-Gutschein i. S. von § 3 Abs. 14 UStG und damit eine umsatzsteuerbare Leistung bejahen zu können.
Die [i]Verkauf digitaler Guthabenkarten Klägerin vertrieb im Jahr 2019 Guthabenkarten, mit denen man digitale Inhalte des X-Netzwerks erwerben konnte. Die Karten wurden von X, die ihren Sitz in Großbritannien hatte, an Lieferanten in EU-Staaten außerhalb Deutschlands verkauft. Die Lieferanten verkauften die Guthabenkarten an die in Deutschland ansässige Klägerin, die sie an die Endkunden veräußerte; die von der Klägerin verkauften Karten waren nur in Deutschland...