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Kurzfassung zum Beitrag von Ott, StuB 4/2023 S. 163

Inkongruente und gespaltene Gewinnverteilung als Gestaltungsmöglichkeit

Prof. Dr. Hans Ott

Bei einer GmbH mit mehreren Gesellschaftern besteht in der Praxis zuweilen das Bedürfnis, Gewinnausschüttungen abweichend von den Beteiligungsverhältnissen vorzunehmen. Solchen inkongruenten Gewinnausschüttungen steht die Finanzverwaltung regelmäßig kritisch gegenüber und verlangt, dass eine entsprechende Satzungsregelung oder zumindest eine Öffnungsklausel vorliegt und zur Vermeidung eines Missbrauchs i. S. des § 42 AO beachtliche wirtschaftlich vernünftige außersteuerliche Gründe nachgewiesen werden. Mit dem aktuellen Urteil vom hat sich der BFH erneut sowohl mit den gesellschaftsrechtlichen Voraussetzungen einer inkongruenten Gewinnausschüttung als auch mit der Annahme eines Gestaltungsmissbrauchs auseinandergesetzt (, NWB AAAAJ-29225). Dies gibt Anlass für die Darstellung der Finanzrechtsprechung zur inkongruenten Gewinnausschüttung und zu den hieraus resultierenden Gestaltungsmöglichkeiten.

Einordnung

In der Rechtsprechung des BFH werden inkongruente Gewinnausschüttungen grds. anerkannt. So hat der BFH bereits mit Urteil vom seine ständige Rechtsprechung bestätigt und entschieden, dass inkongruente G...

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