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BFH 30.11.2022 VIII R 27/19, StuB 4/2023 S. 185

Einkommensteuer | Ausschluss des Abgeltungsteuertarifs bei Erfüllung einer Verbindlichkeit einer GmbH

(1) Eine Rückzahlung i. S. des § 20 Abs. 2 Satz 2 EStG liegt auch dann vor, wenn eine GmbH eine Verbindlichkeit gegenüber einem Gesellschafter dadurch erfüllt, dass sie mit einer ihr zustehenden Gegenforderung aufrechnet. (2) Der Ausschluss des Abgeltungsteuertarifs gem. § 32d Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 Buchst. b EStG in der bis zum JStG 2020 geltenden Fassung ist nicht davon abhängig, dass die Erfüllung der Verbindlichkeit der GmbH bei dieser einen gewinnwirksamen Aufwand auslöst (Bezug: § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7, Abs. 2 Satz 2, § 32d Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b EStG 2013).

Praxishinweise

(1) Gemäß § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG gehört zu den Einkünften aus Kapitalvermögen der Gewinn aus der Veräußerung von sonstigen Kapitalforderungen jeder Art i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG. Als S. 186Veräußerung i. S. des Satzes 1 gelten nach § 20 Abs. 2 Satz 2 EStG auch die Einlösung, Rückzahlung, Abtretung oder verdeckte Einlage in eine Kapita...BStBl 2021 I S. 723

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