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BFH 17.11.2022 V R 23/20, StuB 4/2023 S. 190

Umsatzsteuer | Umsatzsteuerfreiheit von Privatkliniken (nach § 4 Nr. 16 Buchst. b UStG a. F.)

(1) Die Umsatzsteuerfreiheit von Privatkliniken nach § 4 Nr. 16 Buchst. b UStG a. F. i. V. mit § 67 Abs. 2 AO erforderte im Jahr 2006 keine Vorauskalkulation der Selbstkosten (Anschluss an , NWB OAAAH-12516, BFHE 263 S. 543). (2) Die durch das Jahressteuergesetz 2007 mit Rückwirkung zum geänderte Fassung des § 67 Abs. 1 AO ist für das Jahr 2006 verfassungsrechtlich unbedenklich (Bezug: § 4 Nr. 16 Buchst. b UStG a. F.; § 67, § 365 Abs. 3 AO; Art. 97 § 1c Abs. 3 EGAO).

Praxishinweise

Nach der in den Jahren 2005 und 2006 gültigen Fassung des § 4 Nr. 16 Buchst. b UStG a. F. waren u. a. die mit dem Betrieb der Krankenhäuser eng verbundenen Umsätze steuerfrei, wenn im vorangegangenen Kalenderjahr die in § 67 Abs. 1 oder 2 AO bezeichneten Voraussetzungen erfüllt waren. Nach § 67 Abs. 1 AO in der durch das Jahressteuergesetz 2007 mit Rückwirkung vom geänderten Fassung war ein Krankenhaus, da...

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