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IWB Nr. 4 vom Seite 125

Angleichung der brasilianischen Verrechnungspreisregeln an den Fremdvergleichsgrundsatz

Clarisse Roeder und Renate Combé

[i]Vollständige Überarbeitung des brasilianischen VerrechnungspreissystemsDie brasilianische Regierung hat am per Dekret eine einstweilige Maßnahme Nr. 1.152/22 zur Konvergenz der brasilianischen Verrechnungspreisvorschriften an den international gültigen Fremdvergleichsgrundsatz erlassen. Diese Vorgabe muss nun vom brasilianischen Parlament innerhalb von 60 Tagen ab dem Datum der Veröffentlichung gebilligt und zum Gesetz erklärt werden. Die Frist kann um einen Zeitraum von 60 weiteren Tagen verlängert werden. Diese einstweilige Maßnahme stellt eine vollständige Überarbeitung des brasilianischen Verrechnungspreissystems dar, das damit weitestgehend den allgemeinen Bestimmungen der OECD-Richtlinien folgt. Sollte das brasilianische Parlament diese zum Gesetz erklären, würden die neuen Bestimmungen ab dem verbindlich in Kraft treten. Für den Steuerpflichtigen bestünde die Möglichkeit, die Vorschriften bereits für das Jahr 2023 anzuwenden.

Für einen Beitritt Brasiliens zur OECD war es unerlässlich, Anpassungen an den lokalen Verrechnungspreisvorschriften vorzunehmen. Durch die Angleichung der brasilianischen Verrechnungspreisvorschriften an den Fremdvergleichsgrundsatz verspricht Brasilien sich u. a. die Bes...

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