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BFH Urteil v. - III R 53/84 BStBl 1988 II S. 1009

Gesetze: InvZulG 1975 § 4b Abs. 2 Satz 2EStDV § 9a

Bewegliche Wirtschaftsgüter sind im Investitionszulagenrecht auch dann erst mit Beendigung der Montagearbeiten angeschafft, wenn die Montage vom Steuerpflichtigen selbst ausgeführt wird

Leitsatz

Zur Bestimmung des Zeitpunktes der Lieferung (Anschaffung) eines beweglichen Wirtschaftsgutes ist in sog. Montagefällen für den Anwendungsbereich des § 4b InvZulG 1975 stets - unabhängig davon, in wessen Pflichtenbereich die Montage fiel - auf die Betriebsbereitschaft des angelieferten Wirtschaftsgutes abzustellen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1988 II Seite 1009
BFH/NV 1988 S. 4 Nr. 12
VAAAA-92461

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BFH, Urteil v. 02.09.1988 - III R 53/84

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