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Einkommensteuer; | Fahrtenbuch für Mietwagenunternehmer und Fahrlehrer (§§ 4, 6 EStG)
Gem. § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 EStG kann die private Nutzung eines Kfz mit den auf die Privatfahrten entfallenden Aufwendungen angesetzt werden, wenn die für das Kfz insgesamt angefallenen Aufwendungen durch Belege und das Verhältnis der privaten zu den übrigen Fahrten anhand eines Fahrtenbuchs nachgewiesen werden. Für bestimmte Berufsgruppen sind aufgrund der berufsspezifischen Eigenschaften Erleichterungen bei den Aufzeichnungen möglich. Für Mietwagenunternehmen und für Fahrlehrer hat das BMF im Einvernehmen mit den obersten FinBeh der Länder folgende Aufzeichnungserleichterungen gestattet: (1) Unter der Voraussetzung, dass die Auftragsstruktur des Mietwagenunternehmens der eines Taxi- oder Kurierdienstunternehmens weitestgehend ähnlich ist, können die für Taxiunternehmer und Kurierdienstfahrer geltenden Erleichterun...