Suchen

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Online-Nachricht - Freitag, 17.02.2023

Gemeinnützigkeit einer arbeitstherapeutischen Beschäftigungsgesellschaft

Eine sog. arbeitstherapeutische Beschäftigungsgesellschaft, die schwer vermittelbare Arbeitslose beschäftigt, um ihre Wiedereingliederung in das Arbeitsleben zu fördern, ist als Zweckbetrieb gemeinnützig, wenn die von ihr erbrachten Leistungen das ausschließliche Ergebnis der Arbeitstherapie und somit notwendige Folge der Erfüllung des gemeinnützigen Zwecks sind. Die Aufträge dürfen also nur ausgeführt werden, um die Arbeitnehmer sinnvoll und praxisrelevant zu beschäftigen, so dass eine Wiedereingliederung erreicht wird.

Hintergrund: Gemeinnützige Vereine sind von der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer befreit. Die Steuerfreiheit gilt aber nicht für einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, den der gemeinnützige Verein unterhält. Eine Ausnahme besteht für Zweckbetr...