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NWB Nr. 7 vom

Der „§ 4 Abs. 3 EStG“-Rechner in der Insolvenz

Dr. Günter Kahlert

Nach dem BFH ist hinsichtlich der Zuordnung des Einkünftetatbestands zum vorinsolvenzlichen Vermögensbereich (§ 38 InsO) oder zum Massebereich (§ 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO) maßgeblich, ob der Einkünftetatbestand vor oder nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens materiell-rechtlich vollständig verwirklicht worden ist.

Einzelfälle aus der Finanzrechtsprechung

[i]Gehrmann, Insolvenzverfahren, infoCenter, NWB BAAAB-05672 Auf Grundlage dieses materiell-rechtlichen Konzepts ist mit Blick auf § 4 Abs. 3 EStG insbesondere offen, ob

  • eine Restschuldbefreiung, der aufgrund einer Betriebsaufgabe vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens (, BStBl 2017 II S. 786) oder nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens [i]Betriebsaufgabe und Restschuldbefreiung (, NWB CAAAJ-29220) wegen des Wechsels von § 4 Abs. 3 EStG zu § 4 Abs. 1 EStG steuerliche Rückwirkung zukommt, zur Folge hat, dass zwar der Ertrag aus der Restschuldbefreiung gem. § 3a EStG steuerfrei ist, aber zwischenzeitlich erfolgte Verlustnutzungen Änderungen unterliegen (so BStBl 2022 I S. 632, mit Vertrauensschutzregelungen; dem folgend Uhländer, DB 2022 S. 1923; a. A. Krumm in Brandis/Heuermann, Ertragsteuerrecht, Erg.-Lfg. 155, Stand: August 2022, § 3a Rz. 29 ff., und Junkers, DStR 2022 S. 595);

  • eine [i]Rückgewähr nach InsolvenzanfechtungRückgewähr nach ...

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