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Zahlreiche Änderungen der AO im Jahr 2022
Anpassung des Zinssatzes der Vollverzinsung, JStG 2022 und Beschleunigung der Außenprüfung
Das Jahr 2022 hat durch drei sehr unterschiedliche Gesetze so viele Änderungen der AO mit sich gebracht wie seit langem nicht mehr. Nachfolgend werden die für die Praxis wichtigsten Änderungen der AO kurz erläutert.
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S. 461
I. Zweites Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung
1. Absenkung des Zinssatzes der Vollverzinsung ab 2019
[i] Fischer, NWB 40/2021 S. 2960Das BVerfG hatte in seinem Beschluss v. - 1 BvR 2237/14 und 1 BvR 2422/17 (NWB TAAAH-87096) festgestellt, dass der Zinssatz der Vollverzinsung nach § 233a AO bereits seit dem Jahr 2014 an die Entwicklung des allgemeinen Zinsniveaus hätte angepasst werden müssen. Für Verzinsungszeiträume bis zum hatte das BVerfG allerdings eine sog. Weitergeltungsanordnung getroffen. Nur für Verzinsungszeiträume ab dem hatte es den Gesetzgeber verpflichtet, eine rückwirkende Anpassung des Zinssatzes der Vollverzinsung bis zum vorzunehmen.
[i]Gesetzliche Zinssatzsenkung bei der Vollverzinsung ab 2019Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung v. (BGBl 2022 I S. 1142) wurde der Zinssatz der Nachzahlungs- und Erstattungszinsen nach § 233a AO für Verzinsungszeiträume ab dem von 0,5 % auf 0,15 % für jeden Monat gesenkt (§ 238 Abs. 1a AO). Bei anderen Zinsen i. S. des § 233 AO, also insbesondere ...