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Einkommensteuer | Vermietung und Verpachtung: Quotennießbrauch an einem Gesellschaftsanteil (BFH)
Der Quotennießbraucher erzielt nur dann die auf den Anteil entfallenden Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, wenn die vertraglichen Regelungen über die Bestellung des Quotennießbrauchs sicherstellen, dass der Gesellschafter die Entscheidungen - und zwar auch solche, die die Grundlagen der Gesellschaft betreffen - nicht alleine und/oder gegen den Willen des Quotennießbrauchers treffen kann (; veröffentlicht am ).
Sachverhalt: Streitig ist, in welcher Höhe dem Kläger gesondert und einheitlich festgestellte Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung persönlich zuzurechnen sind.
Der BFH wies die Revision des Klägers zurück:
Durch die Bestellung des Nießbrauchs an einem Gesellschaftsanteil an einer vermögensverwaltenden ...