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Steuern mobil Nr. 3 vom

Track 17-22 | Photovoltaikanlagen: Großzügige Erleichterungen bei den Ertragsteuern und bei der Umsatzsteuer

Nach der Neuregelung in § 3 Nr. 72 EStG werden rückwirkend nach dem erzielte oder getätigte Einnahmen aus dem Betrieb von kleinen Photovoltaikanlagen steuerfrei gestellt. Für die Lieferung, den innergemeinschaftlichen Erwerb, die Einfuhr und die Installation von Photovoltaikanlagen gilt zudem ab ein umsatzsteuerlicher Nullsteuersatz. Der Lieferant/Installateur kann für seine Eingangsleistungen dennoch die Vorsteuer abziehen.

Nicht zuletzt als Anregung für das Gespräch mit Ihren Mandanten informieren wir Sie jetzt über die Erleichterungen bei der Installation und dem Betrieb von Photovoltaikanlagen. – Ich vermute mal, dass es Ihnen nicht anders ergangen ist als uns: Die sehr weit gehenden Neuerungen durch das JStG 2022 hatten wir so gar nicht erwartet. Das ist eine schöne Überraschung gewesen. Dem Gesetzgeber ist damit wirklich ein großer Wurf gelungen.

Ausweislich der Gesetzesbegründung sollen steuerliche und bürokratische Hürden bei der Installation und dem Betrieb von Photovoltaikanlagen abgebaut werden. Das ist tatsächlich so der Fall.

Sehen wir uns als Erstes die neue Ertragsteuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen an. Nach ...

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