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Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt - 45-S 2342-203/1/84508/2022

FAQ zur Inflationsausgleichsprämie nach § 3 Nummer 11c Einkommensteuergesetz

Das Bundesministerium der Finanzen hat mit den obersten Finanzbehörden der Länder die FAQ zur Inflationsausgleichsprämie gemäß § 3 Nummer 11c Einkommensteuergesetz erstellt. Es werden in erster Linie steuerliche Fragen zum persönlichen und sachlichen Umfang der Steuerbefreiung beantwortet. Viele Antworten aus den FAQ Corona (Steuern) zu den ähnlichen Regelungen des § 3 Nummer 11a Einkommensteuergesetz (Corona-Prämie) und des § 3 Nummer 11b Einkommensteuergesetz (Corona-Pflegebonus) gelten in gleicher oder ähnlicher Weise auch für die Inflationsausgleichsprämie.

Die FAQ finden Sie in der Anlage oder unter folgender Internetadresse:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2022-12-07-FAQ-Inflationsausgleichspraemie.html

Anlage: FAQ zur Inflationsausgleichsprämie nach § 3 Nummer 11c Einkommensteuergesetz

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Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt v. - 45-S 2342-203/1/84508/2022

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