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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 13 VG 24/21

Die Klägerin begehrt Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) aufgrund eines sog. Schockschadens.

Fundstelle(n):
YAAAJ-33163

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
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LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 19.05.2022 - L 13 VG 24/21

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