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BFH Urteil v. - I R 252/83 BStBl 1987 II S. 682

Gesetze: EStG 1977 § 36 b Abs. 1 Satz 1EStG 1977 § 36 eEStG 1977 §§ 43 ff.EStG 1977 § 50 Abs. 5KStG 1977 § 52AO 1977 § 163DBA Schweiz 1971 Art. 10 Abs. 2 Buchst. c

Abzug der Kapitalertragsteuer sowie Ausschluß von der Vergütung der Körperschaftsteuer bei beschränkt Steuerpflichtigen und Gleichbehandlungsgebot

Leitsatz

1. Macht ein beschränkt Steuerpflichtiger geltend, durch den Abzug der Kapitalertragsteuer und den Ausschluß von der Vergütung der Körperschaftsteuer ungleich i. S. des Art. 3 Abs. 1 GG belastet zu sein, so muß er verfahrensrechtlich die Erstattung der ungleich erhobenen Kapitalertrag- und Körperschaftsteuer als Billigkeitsmaßnahme i. S. des § 163 AO 1977 beantragen.

2. Im Sinne des Art. 3 Abs. 1 GG ist ein beschränkt Steuerpflichtiger nur dann ungleich besteuert, wenn die Summe der von ihm in der Bundesrepublik und im ausländischen Wohnsitzstaat zu entrichtenden Steuern höher als die Steuer ist, die von einem vergleichbaren, im Inland unbeschränkt Steuerpflichtigen gefordert wird.

3. Wird der beschränkt Steuerpflichtige i. S. des Art. 3 Abs. 1 GG ungleich besteuert, so ist weiter zu prüfen, ob eine verfassungsrechtlich gebotene Steuerentlastung Sache der Bundesrepublik oder Sache des ausländischen Wohnsitzstaates ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1987 II Seite 682
QAAAA-92399

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BFH, Urteil v. 04.02.1987 - I R 252/83

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