Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Bewertungsgesetz - Kommentar
7. Aufl. 2023
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§ 16 BewG Begrenzung des Jahreswerts von Nutzungen
R B 13 ErbStR 2019 ; Gleichlautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder betr. Bewertung von Kapitalforderungen und Kapitalschulden sowie von Ansprüchen/Lasten bei wiederkehrenden Nutzungen und Leistungen nach dem für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer v. , BStBl 2022 I S. 1351 .
A. Angleichung des Kapitalwerts an die Einheitswerte/Grundbesitzwerte
1 Bei der Ermittlung des Kapitalwerts von Nutzungen „darf“ der Jahreswert der Nutzungen höchstens den Wert betragen, der sich ergibt, wenn der für das genutzte Wirtschaftsgut maßgebliche Steuerwert (Grundbesitzwert) durch den Faktor 18,6 geteilt wird (§ 16 BewG ). Die Vorschrift koppelt den Jahreswert von Nutzungen in der Art an den steuerlich maßgeblichen Wert der Wirtschaftsgüter, dass der Kapitalwert der Nutzungen selbst bei immer währender Dauer (§ 13 Abs. 2 BewG ) den Steuerwert des genutzten Gegenstands nicht übersteigen kann. Mit der Begrenzung des Werts von Nutzungen wird zwischen dem Nutzungsertrag und dem Steuerwert des belasteten Wirtschaftsguts eine Relation in der Weise hergestellt, dass für die Kapitalisierung einer Rendite von höchstens 5,5 % des Steuerwerts zu Grunde gelegt wird. Aufgrund des angewa...