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RENO Nr. 2 vom Seite 10

Kommentierte Rechtsprechung

Rechtsfachwirtin Silke Umland

An dieser Stelle finden Sie regelmäßig ein ausführlich kommentiertes Urteil, das für Ihre Ausbildung und die tägliche Kanzleiarbeit von Interesse sein kann.

Rechtshängigkeit im Mahnverfahren

Entscheidung

KIEHL FAAAJ-29258.

Leitsatz

Wird die Forderung eines Klägers nach Zustellung eines Mahnbescheids erfüllt und das Verfahren nach Erhebung des Widerspruchs durch den Beklagten alsbald an das Prozessgericht abgegeben, kann der Kläger in dem Streitverfahren einen Antrag auf Feststellung, dass der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt ist, stellen. Das in der Erfüllung der Forderung liegende erledigende Ereignis ist in diesem Fall aufgrund der Rückwirkungsfiktion des § 696 Abs. 3 ZPO nach Rechtshängigkeit erfolgt.

Sachverhalt

Die Klägerin stellt den Beklagten eine restliche Werklohnforderung in Höhe von knapp 2.000 € in Rechnung. Trotz mehrfacher Mahnungen erfolgt durch die Beklagten kein Ausgleich.

Fragen hierzu

  1. Welche zwei Möglichkeiten der gerichtlichen Geltendmachung gibt es für die Klägerin?

  2. Worin unterscheiden sich diese beiden Möglichkeiten der gerichtlichen Geltendmachung?

  3. Für welche Möglichkeit sollte sich die Klägerin entscheiden, wenn sie die schnellere und kostengünstige...

Lösung