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BFH 23.11.2022 I R 25/20, Kommentierte Nachricht BBK 4/2023 S. 154

Steuerrecht | Grunderwerbsteuer bei den Kosten des Vermögensübergangs nach § 12 Abs. 2 Satz 1 UmwStG 2006

Bei der aufgrund einer sog. Anteilsvereinigung ausgelösten Grunderwerbsteuer liegen – mangels objektbezogener Aufwendungen – Kosten des Vermögensübergangs vor. Folglich ist die Grunderwerbsteuer Bestandteil des außer Ansatz bleibenden Übernahmeergebnisses (§ 12 Abs. 2 Satz 1 UmwStG).

Die Klägerin erlangte zunächst die Stellung einer Alleingesellschafterin bei einer GmbH. Anschließend wurde die Beteiligungsgesellschaft auf die Klägerin verschmolzen; es lag demnach eine sog. Aufwärtsverschmelzung vor. Die Beteiligten gingen davon aus, dass die Übertragungs- und Verschmelzungsvorgänge aufgrund des vorhandenen Grundbesitzes den Tatbestand einer mittelbaren Anteilsvereinigung bei der Klägerin erfüllten; folglich wurde Grunderwerbsteuer (GrESt) festgesetzt.

Nach [i]Definition des Übernahmegewinns oder Übernahmeverlustes § 12 Abs. 2 Satz 1 UmwStG 2006 bleibt bei der übernehmenden Körperschaft ...

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Grunderwerbsteuer bei den Kosten des Vermögensübergangs nach § 12 Abs. 2 Satz 1 UmwStG 2006

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