Gesetze: EStG § 7 Abs. 4 und 5EStG § 7b Abs. 1 und 3EStG § 21a Abs. 3 Nr. 2
Wechsel von degressiven Absetzungen für Abnutzung nach § 7 Abs. 5 EStG zu erhöhten Absetzungen nach § 7b EStG einschließlich Nachholungsmöglichkeit, jedoch Ausschluß eines Wechsels von degressiven Absetzungen für Abnutzung zu linearen Absetzungen nach § 7 Abs. 4 i. V. m. § 7b Abs. 1 Satz 3 EStG
Leitsatz
1. Ein Wechsel von degressiven Absetzungen für Abnutzung nach § 7 Abs. 5 EStG zu erhöhten Absetzungen nach § 7b ist innerhalb dessen Begünstigungszeitraum zulässig.
2. Bei einem solchen Übergang können erhöhte Absetzungen nach Maßgabe des § 7b Abs. 3 EStG nachgeholt werden, soweit diese höher sind als die bereits gewährten Absetzungen nach § 7 Abs. 5 EStG.
3. Ein Wechsel von den degressiven Absetzungen für Abnutzung nach § 7 Abs. 5 EStG zu den linearen Absetzungen nach § 7 Abs. 4 i.V.m. § 7b Abs. 1 Satz 3 EStG ist nicht möglich.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1987 II Seite 618 PAAAA-92382
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