Erlaß von Steuern aus Billigkeitsgründen bei zukunftssichernden Maßnahmen bei einer wegen unzureichender Altersversorgung über die normalerweise geltende Altersgrenze hinausgehenden Erwerbstätigkeit
Leitsatz
Ist ein Steuerpflichtiger trotz Überschreitens der für den Eintritt in den Ruhestand normalerweise geltenden Altersgrenze mangels ausreichender Altersversorgung noch zu einer Erwerbstätigkeit gezwungen, so kann ein Erlaß von Steuern aus Billigkeitsgründen geboten sein, um dem Steuerpflichtigen nicht die erforderlichen Mittel für zukunftssichernde Maßnahmen, insbesondere zum Abschluß einer Rentenversicherung gegen Einmalprämie, zu entziehen.
Tatbestand
Fundstelle(n): BStBl 1987 II Seite 612 FAAAA-92381