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Hessisches Finanzgericht  Urteil v. - 5 K 914/21

Gesetze: GrEStG § 6a

Kein Verzicht auf die Einhaltung der Vorbehaltsfristen des § 6a GrEStG bei konzerninterner Einbringung in eine kurz zuvor erworbene Vorrats-GmbH

Leitsatz

Die Vorbehaltensfristen für die grunderwerbsteuerrechtlichen Steuervergünstigung bei Umstrukturierung in Konzernen sind auch im Fall der Einbringung des Anteils an einer grundbesitzenden Personengesellschaft in eine kurz zuvor vom Einbringenden erworbenen Vorrats-GmbH einzuhalten; eine teleologische Reduktion (Gleichstellung mit der auch ohne Vorbehaltsfrist begünstigten umwandlungsrechtlichen Neugründung der aufnehmenden GmbH) scheidet aus.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
ErbStB 2023 S. 107 Nr. 4
NWB-Eilnachricht Nr. 14/2023 S. 962
UVR 2023 S. 106 Nr. 4
VAAAJ-32769

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Hessisches Finanzgericht , Urteil v. 18.10.2022 - 5 K 914/21

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