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Online-Nachricht - Montag, 06.02.2023

Wirtschaftsprüfung | Hinweise zur Prüfung von Wertpapierdienstleistungsunternehmen nach § 89 WpHG (WPK)

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat ein Verbändeschreiben mit Hinweisen zur Prüfung von Wertpapierdienstleistungsunternehmen nach § 89 WpHG und den zugehörigen Regelungen der Wertpapierdienstleistungs-Prüfungsverordnung (WpDPV) veröffentlicht. Hierauf macht die WPK aufmerksam.

Hierzu führt die WPK weiter aus:

  • Die Hinweise sollen für ein einheitliches Verständnis der einschlägigen Normen der EU-RatingVO und für eine einheitliche Darstellung der Ergebnisse der Prüfung im WpHG-Prüfbericht sorgen. Soweit möglich, werden die Hinweise beispielhaft erläutert oder es wird auf entsprechende Dokumente verwiesen.

  • Das Schreiben der BaFin steht nachfolgend zur Verfügung. Bei Fragen oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an Henning.Schultetus(at)bafin.de.

  • Als zusätzliche Information zu diesem Thema stellen wir Ihnen den Abschlussbericht „Gute Aufsichtspraktiken zur Verringerung des automatischen Rückgriffs auf Ratings“ des Joint Committee of the European Supervisory Authorities zur Verfügung.

Hinweis:

Das Schreiben der BaFin an die WPK finden Sie auf der Homepage der WPK. Den Abschlussbericht „Gute Aufsichtspraktiken zur Verringerung des automatischen Rückgriffs auf Ratings“ des Joint Committee of the European Supervisory Authorities können Sie hier abrufen.

Quelle: WPK online, Meldung v. (il)

Fundstelle(n):
YAAAJ-32716