Zur Prüfung der Angemessenheit der Gewinnverteilung bei als mitunternehmerschaftliche Unterbeteiligung gestaltenten Familiengesellschaften
Leitsatz
1. In einer als mitunternehmerschaftliche Unterbeteiligung gestalteten Familiengesellschaft unterliegt die Gewinnverteilung einer Angemessenheitsprüfung zur Abgrenzung privater Zuwendungen des Hauptbeteiligten von originären (auf der Gesellschafterstellung beruhenden) Einkünften der unterbeteiligten Angehörigen.
2. Für die Angemessenheitsprüfung kann der unentgeltliche Erwerb der Unterbeteiligung nicht außer Betracht bleiben. Die von der Rechtsprechung des BFH angenommene Angemessenheitsgrenze erweist sich danach als Typisierung, die zur Gleichbehandlung einer Vielzahl von Fällen führt und dem wirtschaftlichen Gehalt solcher Gestaltungen gerecht wird.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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