Grundsteuer | Hamburg mit einer Abgabequote von über 85 Prozent (Finanzbehörde)
Insgesamt sind in Hamburg zum Fristablauf 362.472 Erklärungen abgegeben worden, das entspricht einer Quote von 85,51 Prozent.
Hierzu führt die Hamburger Finanzbehörde u.a. weiter aus:
Für den Bereich der städtischen Liegenschaften liegt die Abgabequote bei rd. 91 Prozent: Von rd. 4.000 notwendigen Erklärungen hat der zuständige Landesbetrieb LIG bis Fristablauf rd. 3.630 Erklärungen eingereicht; die noch offenen 9 % ergeben sich im Wesentlichen aus Erklärungen mit komplexen Fallgestaltungen und umfangreichen Abstimmungsbedarfen mit Dritten, z.B. bei Fiskuserbschaften sowie land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken. Das sind Fallgestaltungen, bei denen auch Privatleuten im Einzelfall eine Fristverlängerung gewährt werden würde.
Was passiert, wenn Steuerpflichtige nicht abgeben? Die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts ist eine Feststellungserklärung i.S.d. §§ 149 ff. AO, deswegen kann die Erklärungsabgabe ggf. mit einem Zwangsgeld erzwungen werden.
Dieses Zwangsgeld würde in jedem Fall vorher vom Finanzamt mit einem Schreiben angekündigt. Ggf. werden säumige Steuerpflichtige auch zuvor nochmals an ihre Abgabepflicht erinnert.
Im schlimmsten Fall kann ein Zwangsgeld bis zu 25.000 Euro betragen. Darüber hinaus kann bei Nichtabgabe oder verspäteter Abgabe der Erklärung ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden Der Zuschlag beträgt 25 Euro pro angefangenen Monat der eingetretenen Verspätung.
Bei Nichtabgabe oder verspäteter Abgabe der Erklärung kann das Finanzamt die Daten schätzen. Die Verpflichtung zur Abgabe einer Feststellungserklärung bleibt jeweils bestehen.
Quelle: Finanzbehörde, Pressemitteilung v. (il)
Fundstelle(n):
HAAAJ-32564