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JStG 2022: Änderungen des KStG, GewStG, InvStG und weiterer Steuergesetze
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 382Am hat der Bundesrat dem Jahressteuergesetz 2022 zugestimmt. Damit konnte das Gesetz wie vorgesehen noch im Jahr 2022 im Bundesgesetzblatt (BGBl 2022 I S. 2294) verkündet werden. Das Gesetz wurde gegenüber dem Regierungsentwurf umfassend geändert. Dabei wurde das ohnehin bereits sehr umfangreiche Maßnahmenpaket um zahlreiche neue Regelungen erweitert.
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[i]KlarstellungenIm KStG wurden die gesetzlichen Regelungen zum Übergang vom System der steuerlichen Ausgleichsposten zur Einlagelösung in § 14 Abs. 4 KStG und § 34 Abs. 6e KStG um präzisierende Klarstellungen sowie um gesetzliche [i]Mittelbare OrganschaftRegelungen zur mittelbaren Organschaft ergänzt, die im Wesentlichen die Verwaltungspraxis gesetzlich festschreiben und damit mehr Rechtssicherheit schaffen.
[i]Erweiterung der EinlagenrückgewährNach dem neu gefassten § 27 Abs. 8 Satz 1 KStG können künftig auch Körperschaften oder Personenvereinigungen eine Einlagenrückgewähr erbringen, die nicht der unbeschränkten Steuerpflicht im Inland unterliegen. In der Konsequenz müssen damit nunmehr alle ausländischen Kapitalgesellschaften einen Antrag auf gesonderte Feststellung beim BZSt stellen, um eine steuerneutrale Kapitalrückzahlung erbringen zu können.
[i]Anhebung auf 30 kW/hIn § 3 Nr. 32 GewStG ist das Größenmerk...