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Die GloBE Transition Rules
Der Art. 9.1.3. der OECD Model Rules hat überschießende Wirkung
Die Global Anti-Base Erosion Rules (GloBE-Regeln) sind in aller Munde. Über die politische Einigung im Inclusive Framework der OECD und über das Zustandekommen der Europäischen Richtlinie zur einheitlichen Umsetzung innerhalb der EU wird mitunter sogar in der Tagespresse berichtet. Für Steuerpraktiker wird das Thema leider noch viel zu oft auf die lange Bank geschoben, da mit einem Inkrattreten, zumindest mit Blick auf die sog. Income-Inclusion-Rule, erst ab dem und mit ersten Erklärungspflichten wohl erst im Jahr 2026 zu rechnen ist. Dabei beinhalten die Model Rules (MR) zwei Regelungen, die bereits aktuell von Bedeutung sind, sofern sie denn zu einem späteren Zeitpunkt für eine Unternehmensgruppe zur Anwendung kommen. Eine dieser Regelungen, die Transistion Rule zur Übertragung von Wirtschaftsgütern (Art. 9.1.3. MR) zwischen Constituent Entities, also den jeweils einzubeziehenden Gesellschaften der Unternehmensgruppe, soll in diesem Beitrag genauer betrachtet werden.
Die Transition Rules der OECD Model Rules sind bereits aktuell von Bedeutung, da Sachverhalte seit dem erfasst werden.
Der Art. 9.1.3. MR ist in seiner aktuellen Ausgestaltung überschießend, da eine einseitige Fokussierung auf die übernehmende Gesellschaft stattfindet und die Besteuerungssituation der übertragenden Gesellschaft unberücksichtigt bleibt.
Eine Ergänzung von Art. 9.1.3. MR ist im Rahmen der weiteren internationalen Erörterungen im Inclusive Framework und vor der Umsetzung in den Teilnehmerstaaten erforderlich, um eine potenzielle Doppelbesteuerung zu vermeiden.