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Art. 15 DSGVO versus Mandatsgeheimnis – Umfang und Grenzen des Auskunftsanspruchs
Im Rahmen von berufsrechtlichen Verfahren stellt sich immer wieder die Frage, ob der Mandant eines Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers oder Rechtsanwalts neben vertraglichen Informationsansprüchen zusätzliche Auskunftsansprüche aus Art. 15 DSGVO haben kann. Dieselbe Frage stellt sich, wenn Dritte, d. h. ehemalige oder gar Nicht-Mandanten, sich hierauf berufen, obschon bereits keine vertraglichen Beziehungen (mehr) bestehen. Eine Sonderkonstellation kann sich ferner bei der Beratung einer Gesellschaft ergeben, wenn z. B. der Kommanditist einer KG bei einem Steuerberater, der nur die KG steuerlich berät, Auskünfte begehrt. Hier entstehen Konflikte mit der berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflicht, dem Strafrecht und berufsrechtlichen Normen.
Einordnung
Die Geltendmachung eines Auskunftsanspruchs gegenüber einem Berater kann diesen in der Praxis vor diverse Fragestellungen stellen. Der datenschutzrechtliche Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO wird zunehmend auch im Mandatsverhältnis von Mandanten gegen Steuerberater, Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer herangezogen, z. B. wenn es Streit um die anwaltlichen Abrechnungen gibt und der Mandant mögliche Regressforderungen p...