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WP Praxis 3/2023 S. 94

WPK | Kontrahierungszwang für Abschlussprüfer?

Die Abschlussprüfer des Immobilienunternehmens Adler Real Estate AG hatten zur von ihr vorgelegten Rechnungslegung für das Jahr 2021 die Nichtabgabe der Prüfungsurteile erklärt. Die Begründung dazu lautete wie folgt: „Im Verlauf unserer Prüfung ergaben sich Erkenntnisse, die auf das Vorliegen von Geschäftsvorfällen hindeuten, die möglicherweise als Geschäfte mit nahestehenden Personen und Unternehmen im Sinn des IAS 24 zu klassifizieren sind. Um diesbezüglich hinreichende Sicherheit zu erlangen, haben wir unsere Prüfungshandlungen ausgeweitet. Insbesondere beabsichtigten wir, einen ausgewählten E-Mailverkehr einzusehen. Die Gesellschaft hat uns jedoch keine vollumfängliche Einsicht in den von uns angeforderten E-Mailverkehr und in andere angeforderte Informationen gewähr...

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