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WPK | Vereinbarung von Preisgleitklauseln bei Abschlussprüfungen
Aus ihrem Mitgliederkreis erreichte die WPK die folgende Anfrage: „Wir überlegen, bei der Beauftragung mit der Durchführung einer Jahres- oder Konzernabschlussprüfung in das Auftragsschreiben eine am Verbraucherpreisindex orientierte Preisgleitklausel aufzunehmen, um auf diese Weise die Inflation während des über einen längeren Zeitraum laufenden Auftragsverhältnisses berücksichtigen zu können. Bestehen berufsrechtliche Bedenken gegen eine solche Vorgehensweise?“ In ihrer Antwort dazu nahm die WPK u. a. wie folgt Stellung: Nein, gegen die genannte Klausel ergeben sich keine berufsrechtlichen Bedenken. Die genannte Klausel im Prüfungsvertrag ermöglicht als Reaktion auf inflationäre Entwicklungen eine angemessene Erhöhung der Stundensätze bzw. des Gesamthonorars für die ...