Grundsteuer | FinMin Mecklenburg-Vorpommern zum Ende der Abgabefrist
Bislang liegen in den Finanzämtern des Landes Mecklenburg-Vorpommern ca. 556.100 Erklärungen vor. Dies entspricht einer Eingangsquote von rund 77,2 Prozent. Eine erneute Verlängerung der Abgabefrist ist nicht vorgesehen.
Hierzu führt das Finanzministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern u.a. weiter aus:
Auch nach Ablauf der Abgabefrist sind die Grundstückeigentümerinnen und –eigentümer zur Abgabe ihrer Erklärungen verpflichtet.
In den kommenden Wochen werden alle, die die Erklärung noch nicht eingereicht haben, ein Erinnerungsschreiben von den Finanzämtern erhalten.
Wenn dieses ignoriert wird, können Verspätungszuschläge erhoben oder die Besteuerungsgrundlagen geschätzt werden.
Nach der vollständigen Abgabe der Grundsteuererklärung erhalten die Bürger vom Finanzamt zwei Bescheide, einen Grundsteuerwertbescheid und einen Grundsteuermessbescheid. Damit ist keine Zahlungsaufforderung verbunden. Die Bescheide sind notwendige Grundlage für die aufkommensneutrale Festsetzung der Grundsteuer durch die Kommunen Ende 2024 für 2025.
Auf dem Steuerportal Mecklenburg-Vorpommern sind unter www.mv-grundsteuer.de Erläuterungen zu den Bescheiden aufgenommen, die eine Überprüfung dieser erleichtern.
Quelle: Finanzministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Pressemitteilung v. (il)
Fundstelle(n):
KAAAJ-32417