Grundsteuer | FinMin Schleswig-Holstein zum Fristende für die Grundsteuer-Erklärung
In Schleswig-Holstein sind 78,1 Prozent der Erklärungen eingegangen, damit liegt Schleswig-Holstein über dem Bundesdurchschnitt. Das FinMin stellt klar, dass es eine generelle Fristverlängerung nicht geben wird.
Hierzu führt das FinMin Schleswig-Holstein u.a. weiter aus:
In Schleswig-Holstein sind bis Fristende 986.703 Erklärungen eingegangen, das entspricht einer Abgabequote von 78,1 Prozent. Über ELSTER sind 67,3 Prozent eingegangen, in Papierform 10,8 Prozent.
Eine generelle Fristverlängerung wird es in Schleswig-Holstein nicht geben.
In Einzelfällen ist ein Antrag auf individuelle Fristverlängerung möglich. Das gilt für private Eigentümer, für Unternehmen wie auch für öffentliche Stellen.
Diejenigen, die nicht fristgerecht abgegeben haben, werden in den kommenden Wochen zunächst mit einem Schreiben erinnert.
Für verspätet abgegebene Erklärungen können 25 Euro Verspätungszuschlag pro Monat erhoben werden.
Darüber hinaus hat die Finanzverwaltung die Möglichkeit, ein Zwangsgeld von bis zu 25.000 Euro festzusetzen oder die Besteuerungsgrundlagen zu schätzen.
Quelle: FinMin Schleswig-Holstein, Pressemitteilung v. (il)
Fundstelle(n):
AAAAJ-32416