Grundsteuer | Niedersächsisches Finanzministerium zum Ende der Abgabefrist
Das Niedersächsische Finanzministerium hat sich zum Ende der Abgabefrist für die Grundsteuererklärung geäußert. Das Ministerium stellt klar, dass eine erneute Fristverlängerung nicht infrage kommt.
Hierzu führt das Niedersächsische Finanzministerium u.a. weiter aus:
Bis zum sind rund 2,6 Millionen Grundsteuererklärungen elektronisch eingegagen, hinzu kommen rund 254.000 Erklärungen in Papierform. Die Abgabequote liegt damit bei 78 Prozent. Damit reiht sich Niedersachsen im bundesweiten Vergleich im oberen Mittelfeld ein.
Der Niedersächsische Finanzminister Gerald Heere appelliert an die Bürgerinnen und Bürger sowie die Angehörigen der steuerberatenden Berufe, die Erklärungen zeitnah abzugeben: “Bei den fehlenden Erklärungen werden die niedersächsischen Finanzämter mit dem erforderlichen Augenmaß vorgehen.
Zunächst werden die eingegangenen Erklärungen rasch abgearbeitet. Im Anschluss werden die Finanzämter an die Abgabe der fehlenden Grundsteuererklärung erinnern. Nach dieser Erinnerung stehen Verspätungszuschläge als Möglichkeiten im Raum.
Niedersachsen wird die Frist nicht erneut verlängern. Die Erfahrungen aus der ersten Fristverlängerung haben gezeigt, dass eine solche Maßnahme eher ein zögerliches Abgabeverhalten fördert. Die Finanzverwaltung muss bis Ende 2023 den Großteil der 3,6 Millionen Grundstücke bewerten, damit den Gemeinden rechtzeitig die notwendigen Grundlagen für die Erhebung der Grundsteuern ab 2025 vorliegen.
Gegebenenfalls werden die Finanzämter die noch ausstehenden Fälle schätzen müssen.
Quelle: Niedersächsisches Finanzministerium, Pressemitteilung v. 1.2.203 (il)
Fundstelle(n):
MAAAJ-32412