Grundsteuer | FinMin NRW zum Ende der Abgabefrist
Das Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen hat sich zum Ende der Abgabefrist der Grundsteuererklärung geäußert. Die Finanzämter in NRW werden alle Eigentümer, die ihrer Verpflichtung zur Abgabe der Grundsteuererklärung bisher nicht nachgekommen sind, mit einem Erinnerungsschreiben zur Abgabe auffordern.
Hierzu führt das FinMin NRW u.a. weiter aus:
In den nordrhein-westfälischen Finanzämtern sind insgesamt 4,7 Millionen Erklärungen eingegangen, rund 70 Prozent. Davon wurden über 90 Prozent digital abgegeben
Die Finanzämter in Nordrhein-Westfalen werden alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihrer Verpflichtung zur Abgabe der Grundsteuererklärung bisher nicht nachgekommen sind, mit einem Erinnerungsschreiben zur Abgabe auffordern.
Wird die Erklärung weiterhin nicht abgegeben, werden die Finanzämter die Besteuerungsgrundlagen schätzen. Die Verpflichtung zur Abgabe der Grundsteuererklärung bleibt dennoch bestehen. Daneben hat die Finanzverwaltung die Möglichkeit zur Festsetzung eines Verspätungszuschlages bis hin zur Festsetzung eines Zwangsgeldes.
Wer die Grundsteuererklärung noch abgeben muss, kann dies weiterhin digital über das Online-Finanzamt ELSTER erledigen. Die Unterstützungsangebote auf der digitalen Info-Plattform der Finanzverwaltung www.grundsteuer.nrw.de stehen weiterhin zur Verfügung.
Eigentümer, die ihre Erklärung abgegeben haben, erhalten vom Finanzamt den Grundsteuerwert- sowie den Grundsteuermessbescheid. Die Finanzämter bearbeiten die Erklärungen grundsätzlich entsprechend ihres Eingangs im Finanzamt.
Für individuelle Fragen zur Grundsteuer bleit die von den Finanzämtern eingerichtete Grundsteuer-Hotline auch nach Ablauf der Abgabefrist wie gewohnt erreichbar. Die Hotlines sind montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr erreichbar. Die Telefonnummern der zuständigen Finanzämter stehen hier bereit.
Quelle: FinMin NRW, Pressemitteilung v. (il)
Fundstelle(n):
NWB CAAAJ-32411