Grundsteuer | FinMin Baden-Württemberg: Abgabefrist beendet − Kulanzzeit schließt sich an
Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg informiert über die Kulanzzeit, die nach dem Ende der offiziellen Abgabefrist der Grundsteuererklärung in Baden-Württemberg gewährt wird.
Hintergrund: Die offizielle Frist für die Grundsteuer B ist in Baden-Württemberg am zu Ende gegangen. Bis dahin sind in Baden-Württemberg 68 Prozent der Erklärungen bei den Finanzämtern abgegeben worden. Insgesamt rund 94 Prozent digital. Eine Abgabe ist auch nach dem Fristende noch möglich. Elster steht selbstverständlich weiterhin zur Verfügung. Wer seine Erklärung noch nicht abgegeben hat, kann das also noch nachholen.
Hierzu führt das Finanzministerium Baden-Württemberg weiter aus:
Als nächster Schritt folgt eine Erinnerung vom Finanzamt, voraussichtlich im ersten Quartal. Solange haben alle Eigentümer, die die Frist verpasst haben, keine negativen Folgen zu befürchten. Das Finanzamt ist zunächst kulant. Einen Antrag auf Fristverlängerung braucht es deshalb nicht. Die Regelung betrifft private Eigentümer sowie sog. Großkunden gleichermaßen. Großkunden besitzen tausende Grundstücke und können die Kulanzphase nutzen, um ihre Menge an Erklärungen abzugeben.
Bei der Grundsteuer A ist für die Abgabe noch Zeit bis zum . Die Informationsschreiben hierfür sind erst im Januar versendet worden. Nach Ablauf der Frist folgt ebenfalls eine Erinnerung. Für die Grundsteuer A sind bislang rund zehn Prozent der Erklärungen eingereicht worden.
Diejenigen, die ihre Erklärung abgegeben haben, erhalten den Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheid sobald das Finanzamt die Erklärung bearbeitet hat. Bearbeitung und Versand der Bescheide erstrecken sich noch bis ins Jahr 2024. Die neue Grundsteuer gilt dann ab dem Jahr 2025.
Weitere Infos und Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen (FAQ) gibt es auf www.grundsteuer-bw.de. Auch Unterstützungsangebote zur Abgabe der Erklärung sind dort zu finden − wie Ausfüllhilfen, Erklärvideos und Beispielfälle. Die jeweils zuständigen Finanzämter sind bei Einzelfragen zur Grundsteuererklärung ebenfalls zu erreichen.
Quelle: Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg, Pressemitteilung v. (il)
Fundstelle(n):
TAAAJ-32385